Lieferung
und Versand:
Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen oder Lieferdaten gelten als
unverbindlich. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Alle Gefahren gehen auf den
Besteller über, wenn die Lieferung unser Lager verläßt oder
dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.
Mängel, Gewährleistung und Garantie
Der Käufer hat uns offensichtliche Mängel der Ware, Fehl- oder Falschmengen
binnen einer Ausschlußfrist von 8 Tagen ab Empfang schriflich an zu
zeigen. Unwesentliche Änderungen des Liefergegenstandes, welche dessen
Funktion nicht beeinträchtigen, bleiben dem Verkäufer vorbehalten.
Die Haftung des Verkäufers für Mängel der gelieferten Produkte
beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatz je Lieferung, nach Wahl
des Verkäufers. Bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
bestimmt sich die Haftung des Verkäufers nach dem Gesetz. Schadenersatzansprüche
des Käufers wegen Nichterfüllung, wegen Verzuges, aus positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei den Vertragsverhandlungen und unerlaubte
Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Für FAAC-Antriebssysteme
werden 24 Monate Garantie, für Steuer- und Regelsysteme und sonstiges
mechanisches und elektronisches Zubehör werden 12 Monate Garantie gewährt.
Die Garantie wird ab dem Datum der Lieferung gewährt. Die Garantie gilt
für jeden Mangel an FAAC-Erzeugnissen, der auf einem Material- oder Fabrikationsfehler
zurück zu führen ist. Die Garantie ist nur wirksam, wenn folgende
Punkte vom Käufer eingehalten worden sind:
- die Montage- und Einbauvorschriften sind sorgfältig zu beachten
- das Antriebssystem darf insbesondere nicht belastet oder überbeansprucht
worden sein.
- das Antriebssystem oder sonstige Erzeugnisse dürfen nicht auseinander
genommen worden sein.
- es dürfen keine ungeeigneten Zubehörteile verwendet worden sein
- das Antriebssystem darf nicht einer Gewaltausübung ausgesetzt worden
sein
Die Wirksamkeit der Garantie setzt weiter voraus, dass der Käufer dem Verkäufer unverzüglich vom Schadensfall unterrichtet, notfalls durch Telefon oder Telefax, um ihr die Überprüfung durch einen Fachmann an Ort und Stelle zu ermöglichen. Kündigt der Verkäufer die Überprüfung durch einen Fachmann innerhalb angemessener Zeit an, so ist mit dem Ausbau bis zur Ankunft des Fachmanns zu warten. Die Garantie besteht in der kostenlosen Reparatur oder dem kostenlosen Umtausch des schadhaften Erzeugnisses. Mit der mangelhaften Ware hat der Käufer entsprechend den Weisungen des Verkäufers zu verfahren. Im kaufmännischen Verkehr ist der Verkäufer so lange nicht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet, soweit der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises entsprechend dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingung im Verzug ist (siehe Pkt. "Zahlungen").
Zahlungen
Die Rechnungen sind innerhalb der schriftlich vereinbarten Zahlungsfrist,
gerechnet ab dem Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zielüberschreitungen
werden bankübliche Verzugszinsen verrechnet. Bei Zahlungsschwierigkeiten
des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme aus
zu führen, alle offen stehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge
fällig zu stellen und Barzahlungen zu verlangen. Eine Aufrechnung mit
Gegenansprüchen durch den Käufer gegen Ansprüche des Verkäufers
ist ausgeschlossen. Vertreter oder Außendienstmitarbeiter des Verkäufers
sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn sie im Besitz einer gültigen schriftlichen
Vollmacht sind. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer wegen
etwaiger Gegenansprüche ein Zurückhaltungsrecht nicht zu. Er ist
jedoch berechtigt, an Stelle der Zahlung Sicherheit zu leisten, sei es durch
Hinterlegung oder Bankbürgschaft.
